Die folgenden Regeln gelten zusätzlich für Saisongäste und gelten zusätzlich zu den allgemeinen Verhaltensregeln für den Campingplatz Grässjöns Camping.
Campingsaison
Die Campingsaison 2026 dauert vom 11. Mai bis zum 30. August.
Das Servicehaus ist während desselben Zeitraums geöffnet.
Die Saisonmiete muss innerhalb der vorgeschriebenen Frist bezahlt werden. Erfolgt die Zahlung nicht gemäß den im Vertrag festgelegten Bedingungen, gilt dies als Kündigung des Stellplatzes und Hedås Bygdeförening kann den Stellplatz an einen anderen Gast vermieten.
Saisonvertrag
Wenn der Saisonvertrag von beiden Parteien unterzeichnet wurde, hat der Saisongast uneingeschränkten Zugang zu dem im Vertrag angegebenen Stellplatz.
Der Vertrag endet ohne Kündigung mit Ablauf der Vertragslaufzeit.
Bei Ablauf der Vertragslaufzeit oder bei Kündigung des Saisonplatzes ist der Campinggast dafür verantwortlich, die quittierten Schlüssel zurückzugeben.
Saisonvertrag
Der Vertrag wird per Post oder per E-Mail verschickt. Bei Versand per Post wird eine Rechnungsgebühr in Höhe von 65 SEK berechnet.
Stromverbrauch
Wir haben einen variablen Preis für den Stromverbrauch. Die variable Stromgebühr wird nach Saisonende per Rechnung in Rechnung gestellt. Die Ablesung erfolgt durch den Verein Hedås Bygdeförening.
Bei Einzug
Es dürfen keine Wohnwagen auf dem Grundstück abgestellt werden, bevor nicht rechtzeitig Kontakt mit dem Vorstand des Vereins Hedås Bygdeförening aufgenommen wurde. Es ist nicht gestattet, Wohnwagen mit Grundstück zu verkaufen/zu übertragen.
Untervermietung
Saisonplätze dürfen nur von registrierten Mietern genutzt werden.
Untervermietung ist verboten und es ist nicht gestattet, sich auf dem Campingplatz anzumelden.
Die Vermietung oder Verleihung von Saisonplätzen oder Wohnwagen vor Ort ist verboten.
Parken
Pro Campingplatz ist maximal ein Auto erlaubt. Wenn auf dem gemieteten Campingplatz kein Platz für das Auto vorhanden ist, wird auf den Parkplatz außerhalb des Geländes verwiesen, der sich neben dem Lagergebäude auf der anderen Seite der Schotterstraße befindet. Andere Stellplätze als der eigene dürfen unter keinen Umständen zum Parken genutzt werden. Für Autos, die einen anderen Campingplatz belegen, wird eine Gebühr in Höhe des Preises für einen Campingplatz mit Stromanschluss berechnet, der während der Saison pro Aufenthalt gilt.
Die Fahrzeuge von Besuchern werden auf den Parkplatz außerhalb des Geländes verwiesen, der sich neben dem Lagergebäude auf der anderen Seite der Schotterstraße befindet.
Allgemeine Bauvorschriften
Außer traditionellen Vorzelten und Autos dürfen keine anderen Gebäude und Einrichtungen auf dem Grundstück errichtet werden. Grundsätzlich gilt, dass alles als Camping definiert sein muss, d. h. als vorübergehende Unterkunft auf Rädern. Fahrzeuge, Wohnwagen usw. müssen kurzfristig entfernt werden können. Auf dem Campingplatz Grässjön gelten folgende Regeln:
- Vorzelte und Spikezelte (in Abschnitten montiert und leicht abnehmbar) sind mit einer maximalen Breite zulässig, die der Breite des Wohnwagens entspricht.
- Holzterrassen dürfen innerhalb des eigenen Campingplatzes gebaut werden. Holzterrassen, Steinpflaster oder Ähnliches außerhalb des eigenen Stellplatzes sind nicht erlaubt.
- Es dürfen keine Blumen, Bäume oder Sträucher in den Boden gepflanzt werden. Pflanzen dürfen nur in Töpfen gepflanzt werden und müssen innerhalb des eigenen Stellplatzes aufgestellt werden.
- Ein Brandschutzabstand von 4 m zwischen den Wohnwagen muss eingehalten werden.
- Wohnwagen dürfen nicht aufgestockt werden, um Platz unter dem Wohnwagen für Stauraum zu schaffen.
- Saisongäste sind für die Sicherheit im Wohnwagen und auf dem gemieteten Grundstück verantwortlich. Dazu gehört unter anderem die jährliche Überprüfung der Gasinstallation, der Rauchmelder und der Feuerlöscher. Ein Gasprüfzertifikat muss auf Verlangen vorgelegt werden können. Saisongäste sind verpflichtet, ihr Fahrzeug zu versichern. Es ist wünschenswert, dass es auch einer technischen Überprüfung unterzogen wird.
- Die gesamte Pflege des Grundstücks, einschließlich Rasenmähen (falls zutreffend) usw., obliegt dem Campinggast. Aufgestellte Wohnwagen müssen in einem sauberen Zustand sein und von Algen usw. gereinigt werden.
- Müllentsorgung, Mülltonnen für Hausmüll und Lebensmittelabfälle befinden sich beim Lagergebäude auf der anderen Seite der Schotterstraße. Behälter und Säcke für Lebensmittelabfälle sind bei der Hedås Bygdeförening erhältlich, wenden Sie sich bitte an den Campingplatzbetreiber. Glas, Blechdosen, Batterien, Möbel, Grills und ähnliche Abfälle müssen selbst zum Recyclinghof der Gemeinde gebracht werden. Recyclingzentren gibt es in Uddheden sowie in Sunne oder Torsby.
Recyclingstation Uddheden: Glas, Papier/Karton, Blechdosen
Recyclingzentren Sunne und Torsby: Glas, Papier/Karton, Blechdosen, Batterien, Möbel, Grills und ähnliche Abfälle - Bitte nehmen Sie Rücksicht, wir möchten, dass sich alle während ihres Aufenthalts bei uns wohlfühlen. Deshalb möchten wir Sie daran erinnern, dass zwischen 23:00 und 06:00 Uhr auf dem Campingplatz Ruhe herrschen muss.
- Es ist nicht gestattet, Hunde auf dem Campingplatz auszuführen oder frei laufen zu lassen.
Bei Auszug
Bei Auszug muss das Grundstück in einem sauberen Zustand hinterlassen und vom Vorstand des Hedås Bygdeförening (Dorfverein) abgenommen werden. Ist dies nicht der Fall, führt der Campingplatz die Arbeiten durch und stellt dem Saisongast 500 SEK/angefangene Stunde in Rechnung. Fußböden usw., die nach der Saison zurückbleiben und für die kein neuer Vertrag abgeschlossen wurde, werden entfernt und zur Mülldeponie gebracht, wobei 500 SEK/Stunde in Rechnung gestellt werden.
Zustimmung zu den Regeln
Mit der Zahlung der Saisongebühr bestätigt der Saisongast, dass er die oben genannten Regeln akzeptiert und sich zu deren Einhaltung verpflichtet. Saisongäste, die sich nicht an diese Regeln halten, riskieren eine sofortige Kündigung. Hedås Bygdeförening/Grässjöns Camping lehnt jede Verantwortung für Diebstähle und Schäden an Saisongästen und deren Eigentum ab. Wir behalten uns außerdem das Recht vor, Saisongäste, die sich nicht an die oben genannten Regeln und die Anweisungen des Vorstands von Hedås Bygdeförening halten, auf eigene Kosten und ohne Abzug der gezahlten Miete sofort zu verweisen. Saisongäste sind dafür verantwortlich, dass ihre Besucher die geltenden Regeln, Anweisungen und Bestimmungen einhalten. Es gelten stets die auf der Website www.visithedas.se veröffentlichten Regeln. Die Regeln können aktualisiert werden, und als Saisongast sind Sie dafür verantwortlich, sich darüber auf dem Laufenden zu halten und die Regeln zu befolgen. Bei Stornierung nach Zahlung der Saisongebühr erfolgt keine Rückerstattung.